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Arbeitsbereich Betreuter Umgang

Wenn sich Eltern trennen ...
leiden unter den Folgen dieser Entscheidung alle Familienmitglieder, im Besonderen die Kinder.
Zu beiden Elternteilen wünschen sie sich auch weiterhin einen guten Kontakt.
Häufig sind Eltern kurz nach dem Auseinanderbrechen ihrer Beziehung nicht in der Lage, einvernehmliche Regelungen für die Betreuung und die Besuche der Kinder zu finden.
Wird bezüglich der Kontakte keine einvernehmliche Lösung gefunden, werden diese ggf. durch Jugendamt oder Familiengericht geregelt  (§1684 Abs. 4 + §18 Abs. 3 SGB VIII ). Das Jugendamt beauftragt den “Arbeitsbereich Betreuter Umgang“ der Ev. Familien-Bildungsstätte mit der Organisation der Umgangskontakte.

Die Besuchskontakte finden an einem neutralen Ort statt und werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet.

Ziele des Betreuten Umgangs sind:
• die Förderung der kindlichen Identitätsfindung
• der Erhalt bzw. die Entwicklung einer emotionalen und sozialen Beziehung des Kindes / der Kinder zu den umgangsberechtigten Personen
• die Befähigung der Beteiligten, den Umgang mit dem Kind / den Kindern eigenverantwortlich zu regeln.

Im Mittelpunkt des Betreuten Umgangs steht das Kind mit seinen Bedürfnissen.
Eltern und andere Bezugspersonen erhalten Unterstützung dabei, diese wahrzunehmen und entsprechend umzusetzen.
Der Arbeitsbereich “Betreuter Umgang“ arbeitet im Auftrag des “Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales“ des Wetteraukreises.

Arbeitsbereich Betreuter Umgang
Telefon  0 60 32 / 34 97 115 – Martina Noblé
Telefon  0 17 6   / 38 24 64 38 – Petra Schulte-Frank
Sprechzeit: nach Vereinbarung


Arbeitsbereich “Betreuter Umgang“
Wir suchen pädagogisch qualifizierte Mitarbeiter / innen auf Honorarbasis für die Durchführung von begleiteten Besuchskontakten, vor allem in Bad Vilbel und Büdingen!